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   BGH, 09.04.2019 - 4 StR 91/19   

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https://dejure.org/2019,14097
BGH, 09.04.2019 - 4 StR 91/19 (https://dejure.org/2019,14097)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2019 - 4 StR 91/19 (https://dejure.org/2019,14097)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2019 - 4 StR 91/19 (https://dejure.org/2019,14097)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.2004 - 4 StR 48/04

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Provokation); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 09.04.2019 - 4 StR 91/19
    Damit hat es rechtsfehlerhaft darauf abgestellt, dass der Angeklagte die Straftat überhaupt begangen hat, anstatt von deren Begehung Abstand zu nehmen; dies verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 22. April 2004 - 4 StR 48/04).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 597/86

    Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis als Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 09.04.2019 - 4 StR 91/19
    Diese darf ihm strafschärfend nur dann angelastet werden, soweit sie mit der Tat selbst in einem Zusammenhang steht, der Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zulässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - 1 StR 46/86; vom 6. März 1987 - 2 StR 597/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3).
  • BGH, 11.03.1986 - 1 StR 46/86

    Strafschärfende Berücksichtigung des Vorlebens ohne schuldrelevantem Zusammenhang

    Auszug aus BGH, 09.04.2019 - 4 StR 91/19
    Diese darf ihm strafschärfend nur dann angelastet werden, soweit sie mit der Tat selbst in einem Zusammenhang steht, der Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zulässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 1986 - 1 StR 46/86; vom 6. März 1987 - 2 StR 597/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 434/20

    Strafzumessung

    Freilich wäre letzteres nur dann eine zulässige strafschärfende Erwägung, wenn dieser Narzissmus - vergleichbar der Art der Lebensführung - in den Taten zum Ausdruck gekommen wäre und damit Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zugelassen hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2019 - 4 StR 91/19 Rn. 4; vom 18. September 1989 - 3 StR 315/89 Rn. 3, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 10 und vom 6. März 1987 - 2 StR 597/86 Rn. 5, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 3).
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